Honorar / Kostenübernahme.

Kostenübernahme der Psychotherapie durch gesetzliche Krankenversicherung: Eine Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe liegt vor.

Kostenübernahme der Psychotherapie durch private Krankenkassen: Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Sie sollten sich die jeweiligen Vertragsbedingungen jedoch genau durchlesen. Je nach Versicherung können einzelne Tarife den Umfang oder die Leistungserstattung einschränken.

Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Beihilfestelle: Die Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten in jedem Fall möglich.

Coaching und Beratung sind keine Leistung der Krankenversicherung. Die Honorare werden im persönlichen Gespräch mitgeteilt.

Wenn Sie noch unsicher bezüglich der Abrechnung sind, fragen Sie bitte einfach nach.